Nov 01 2011

10 Fälle aus dem Arbeitsrecht

Category: Allgemeinadmin @ 18:00

Wie viel ist Angestellten erlaubt und wann darf der Chef die Kündigung vollstrecken? Es folgen nun 6 Fälle aus dem Arbeitsrecht, bei dem der eine oder andere vielleicht auch noch einmal nachgrübeln muss.

Wissen Sie es so genau? Raten Sie ruhig mal mit.

 

Frage 1: Darf der Chef die Arbeitskleidung vorschreiben?

Ja, in Berufen mit Publikumsverkehr sprich mit Kunden darf der Chef die Kleidung vorschreiben. Der Chef darf sogar offene Hemdkragen, Piercings, kurze Hosen oder auch Flip-Flops verbieten. Genauso kann er bei Männern das Tragen von Sakkos fordern. In Fast-Food-Restaurants wie zum Beispiel Burger King, KFC oder Mc Donald’s müssen beispielsweise alle Angestellten das gleiche Outfit tragen, um das Team einheitlich zu machen. In einem großen Kaufhaus  kann dann ein Kunde meist auf dem ersten Blick den Angestellten ausfindig machen. 

Frage 2: Muss die Firma die Anreise zum Bewerbungsgespräch bezahlen?

Ja, allerdings zahlt die Firma nur die Anreise – aber nicht die Rückreise – vom gemeldeten Wohnsitz zum Bewerbungsgespräch bezahlen. Das dann auch egal ob per Bus, Bahn oder Auto. Wer nicht vom Wohnort angereist ist, sondern eine weitere Strecke zurückgelegt hat, der bekommt ausschließlich die Strecke vom Wohnort zur Firma erstattet. Der übliche Satz sind 0,30 Euro je Kilometer – wie gesagt nur für eine Strecke.

Frage 3: Darf man in einem Bewerbungsgespräch lügen?

Lügen darf man keineswegs. Einige Worte kann man anders auslegen. Anstelle von pingelig kann man beispielsweise sagen, dass man besonders aufmerksam ist, aber ein Bewerber mit schlechten Mathekenntnissen darf nicht erzählen er wäre darin hervorragend. Aber: Bei Fragen zu einer Schwangerschaft oder der politischen Neigung hingegen muss man keine ehrliche Auskunft gegen. Das ist eine private Angelegenheit geht den Chef nichts an.

Frage 4: Darf man mit einer Krankheit Freizeitvergnügungen nachgehen?

Ja, je nach Krankheit kann man Spaziergänge machen, einkaufen, sogar ins Kino. Jede Freizeitvergnügung ist erlaubt, solange sie dem Heilungsprozess nicht schaden. Wenn man bei einer Erkältung also beispielsweise spazieren geht und dabei auf den Chef trifft, dann ist nichts Schlimmes dabei. Wer aber eine Krankschreibung abgibt und dann vom Chef spät nachts beim Feiern erwischt wird, der muss mit Konsequenzen rechnen.

Frage 5: Darf ich während der Arbeitszeit privat auf Datingseiten oder sonst wie im Internet surfen?

Sicher nicht. Wer während der Arbeitszeit privaten Dingen im nachgeht, egal ob im Internet oder nicht, der kann sogar gekündigt werden.

Frage 6: Darf der Chef einem Angestellten kündigen, wenn er Kleinigkeiten mitgehen lässt?

Ja. Sogar bei dem Diebstahl von Toilettenpapier, Heftklammern oder anderen Kleinigkeiten darf der Chef die Kündigung aussprechen, auch die fristlose. Auch wenn man in die Kaffeekasse greift und den Inhalt wieder zurücklegen will, kann man gekündigt werden.

Frage 7: Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf eine Vollzeitstelle?

Ja, die Teilzeitkraft hat laut § 9 TzBfG einen Anspruch auf die Verlängerung ihrer Arbeitszeit auf einen freien Arbeitsplatz. Allerdings nur, solange dieser Arbeitsplatz die Tätigkeiten beinhaltet, die die Teilzeitkraft vorher geleistet hat und solange sich kein besser geeigneter Bewerber gefunden hat.

Frage 8: Darf der Chef kündigen, wenn man Privatbriefe auf Firmenkosten frankiert?

Der Chef darf sogar fristlos kündigen. In Rheinland-Pfalz verschickte ein Mitarbeiter in einem Unternehmen zwischendurch mal einen Privatbrief auf Firmenkosten und verursachte einen Schaden von etwa 5 Euro. Der Chef kündigte ihm fristlos und der Angestellte erhob Einspruch gegen die Kündigung. Doch das Landesgericht gab dem Chef Recht. 

Frage 9: Wer aus betrieblichen Gründen angeordnete Überstunden verweigert darf nicht fristlos gekündigt werden?

Falsch. Das Landesgericht Rheinland-Pfalz stimmte der fristlosen Kündigung zu. Allerdings muss die Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden aus betrieblichen Gründen entsprechend im Vertrag geregelt sein.

Frage 10: In welchen Fällen sollte man eine Krankmeldung einreichen und wann reicht ein kurzer Anruf?

Generell gilt: Bei Krankheitsbeginn so schnell wie möglich krank melden. Am Besten zur Öffnungszeit der Firma. Wer länger als 3 Kalendertage der Arbeit fern bleibt, muss die Krankmeldung binnen 3 Tage eingereicht haben. Aber: Der Chef darf auch kündigen, wenn der Angestellte in einem Zeitraum von bis zu 3 Jahren durch häufige Kurzkrankheiten eine Fehlzeit von 25 % hat.

(Quellen: Gallileo und Köln-Bonn.Business-on Krankschreibung)

Und? Hätten Sie es gewusst?

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